• Erfassen
  • Erheben
  • Organisation und Ordnen der Daten
  • Speicherung
  • Bereitstellung
  • Lagerung
  • Auslesen
  • Abfragen
  • Veränderung
  • Übermittlung
  • Verbreitung
  • Abgleich
  • Verknüpfungen
  • Löschung und Vernichtung
  • Einschränkung

Wenn eine oder mehrere der genannten Tätigkeiten mit Ihre Aufgaben übereinstimmen, dann verarbeiten Sie Daten und Sie sind damit sind verpflichtet den Forderungen des Datenschutz nachzukommen.

Verschiedentlich hört man von „nur ab mindestens 250 Personen“, „ab mindestens 10 oder 20 Mitarbeiter im Büro“ oder ähnliches.

Diese Zahlen betreffen jedoch die dann notwendige Verpflichtung eines Datenschutzbeauftragten. 

Eine Ausnahme besteht, wenn Sie „…Daten nur selten oder gelegentlich verarbeiten“. Aber schreiben Sie wirklich Angebote, Rechnungen oder Mails nur gelegentlich? Bei Vereinen z.B. reicht ein „auf Dauer angelegtes“ Mitgliedskonto, aus, um den Pflichten der DSGVO nachkommen zu müssen.

Ihr Datenschutzberater / Datenschutzbeauftragter
Gunnar Heinke · Görlitzer Straße 1 b · 02763 Zittau
Telefon 0172 7974758

E-Mail: heinke@datenschutzservice-online.de